Ingenieure und Sachverständige für Technische Gebäudeausrüstung
Ingenieure und Sachverständige für Technische Gebäudeausrüstung

Grundlage für die Prüfung überwachungspflichtiger Anlagen ist die Prüfverordnung - (PrüfVO NRW) vom 24. November 2009 (andere Bundesländer - analoge Verordnungen); die prüfpflichtigen Anlagen werden in § 1 aufgelistet.

 

Zu den von uns prüfbaren Anlagen (Fachrichtung Versorgungstechnik) gehören:

  • Lüftungstechnische Anlagen (RLT)
  • Maschinelle Lüftungsanlagen in geschlossenen Mittel- und Großgaragen 
  • CO-Warnanlagen in geschlossenen Großgaragen
  • Druckbelüftungsanlagen zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen (RDA)
  • maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA)
  • natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA)
  • Die Prüfung der übrigen in der PrüfVO gelisteten Anlagen (Fachrichtungen Elektro / ortsfeste nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen) bieten wir gerne in Kooperation mit unseren Partnerunternehmen an.

 

Prüfverordnung NRW
PruefVO_NRW.pdf
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