Plangutachten über natürliche Lüftung in Mittel- und Großgaragen.
Oft kann in geschlossenen Mittel- und Großgaragen mit geringem Zu- und Abgangsverkehr auf eine maschinelle Lüftung zugunsten der natürliche Lüftung verzichtet werden. Das minimiert nicht nur Investitionskosten, sondern spart später auch Betriebs- und Instandhaltungskosten.
Wir unterstützen Sie beratend bei der Fachplanung und Vorprüfung der natürlichen Lüftung einer Garage und erarbeiten ein entsprechendes
Plangutachten.
Darüber hinaus erstreckt sich unsere Beratungstätigkeit auf die Begutachtung einer bestehenden Garage und die Überprüfung der Möglichkeit
einer natürlichen Lüftung als Alternative zur kostenintensiven, maschinellen Lüftung.
Durch eine abschließende CO-Langzeitmessung, die wir ebenfalls anbieten, wird die Wirksamkeit der natürlichen Lüftung überprüft und bescheinigt.
Die gesetzliche Grundlage für die natürliche Lüftung in Mittel- und Großgaragen
findet sich in der Verordnung über den Bau und Betrieb von Sonderbauten vom 2. Dezember 2016 (Sonderbauverordnung – SBauVO – ), Teil 5 Garagen, Kapitel 2 Bauvorschriften, § 136
Lüftung.
In anderen Bundesländern gelten analog die entsprechenden Garagenverordnungen.
Aktuelle Ausgabe der SBauVO
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