Grundlage für die Prüfung überwachungspflichtiger Anlagen ist die Prüfverordnung - (PrüfVO NRW) vom 24. November 2009
(andere Bundesländer - analoge Verordnungen); die prüfpflichtigen Anlagen werden in § 1 aufgelistet.
Zu den von uns prüfbaren Anlagen (Fachrichtung Versorgungstechnik) gehören:
- Lüftungstechnische Anlagen (RLT)
- Maschinelle Lüftungsanlagen in geschlossenen Mittel- und
Großgaragen
- CO-Warnanlagen in geschlossenen
Großgaragen
- Druckbelüftungsanlagen zur Rauchfreihaltung von
Rettungswegen (RDA)
- maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA)
- natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA)
- Die Prüfung der übrigen in der PrüfVO gelisteten Anlagen
(Fachrichtungen Elektro / ortsfeste nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen) bieten wir gerne in Kooperation mit
unseren Partnerunternehmen an.