Flucht- und Rettungswegpläne
Die Notwendigkeit und Vorgabe von Flucht- und Rettungsplänen für Gebäude ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen, z.B. Sonderbauvorschriften. Zudem gilt es die Vorgaben des Arbeitsstättenrechts zu berücksichtigen.
Wir erstellen für Sie gerne die Flucht- und Rettungspläne als Geschosspläne oder auch als Zimmerpläne, z.B. in Hotels, für Ihr
Gebäude gemäß den gesetzlichen Vorgaben (DIN ISO 23601, ASR A1.3 sowie ASR A2.3) unter Einbeziehung objektbezogener Details und in Abstimmung mit den zuständigen Behörden.
|
|
|